Die Unternehmenstätigkeit kann abhängig von der Variante und der Präferenz der Studierenden z. B. zu Beginn des Kern- oder auch erst zum Vertiefungsstudium aufgenommen werden. Der Vertragsbeginn ist in der Regel der Semesterbeginn, also der 01.09. bzw. 01.03. Die Studierenden arbeiten in der Vorlesungszeit an Vorlesungsfreien Tagen und in den Semesterferien Vollzeit im Unternehmen. Dabei gilt, dass die Studierenden für Lehrveranstaltungen und Prüfungen freigestellt werden, also kein Urlaub dafür verwendet werden muss.